„Welche Änderungen gibt es für ALG2-Empfänger mit dem Bürgergeld?“
Das Bürgergeld ist eine neue finanzielle Unterstützung für Menschen, die in Armut leben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nur unzureichend aus eigenen Mitteln oder durch andere Leistungen finanzieren können. Ab 2023 wird es in Deutschland eingeführt werden und auch für ALG2-Empfänger relevant sein. Doch welche Änderungen bringt das Bürgergeld für diese Personengruppe mit sich?
Eine wichtige Änderung betrifft die bisherigen Sachleistungen, die ALG2-Empfänger erhalten. Mit dem Bürgergeld werden diese Leistungen direkt über das Bürgergeld abgerechnet. Das bedeutet, dass ALG2-Empfänger künftig keine separate Anträge mehr stellen müssen, sondern ihre Sachleistungen direkt über das Bürgergeld beziehen. Dazu zählen beispielsweise die Krankenversicherung oder die Unterkunftskosten.
Eine weitere Änderung betrifft die Höhe der Leistungen, die ALG2-Empfänger erhalten. Mit dem Bürgergeld werden die bisherigen Bedarfssätze angehoben. Das bedeutet, dass ALG2-Empfänger künftig einen höheren Betrag zur Verfügung haben werden, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Allerdings ist zu beachten, dass das Bürgergeld individuell berechnet wird und daher von Person zu Person unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Eine weitere Änderung betrifft die Antragsverfahren für ALG2-Empfänger. Mit dem Bürgergeld werden die Antragsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Das bedeutet, dass ALG2-Empfänger künftig schneller eine Entscheidung über ihren Antrag erhalten und die Leistungen früher beziehen können. Allerdings ist zu beachten, dass das Bürgergeld an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und daher nicht von jedem beantragt werden kann.
Insgesamt bringt das Bürgergeld für ALG2-Empfänger einige Änderungen mit sich, die sowohl Vor- als auch Nachteile haben können. Während die neue finanzielle Unterstützung dazu beitragen kann, den Lebensunterhalt von ALG2-Empfängern zu sichern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern, gibt es auch Kritik an dem neuen System. So wird beispielsweise befürchtet, dass das Bürgergeld zu einer Stigmatisierung von ALG2-Empfängern führen könnte und dass es nicht ausreichend ist, um wirklich aus der Armut aufzusteigen.
Insgesamt muss abgewogen werden, ob das Bürgergeld für ALG2-Empfänger eine sinnvolle Alternative darstellt oder ob es andere Möglichkeiten gibt, um den Lebensunterhalt zu sichern und aus der Armut aufzusteigen. Es ist wichtig, dass ALG2-Empfänger gut informiert sind und sich umfassend über ihre Möglichkeiten und Rechte informieren, um die für sie beste Entscheidung treffen zu können.
Was genau ist das Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine finanzielle Unterstützung für bedürftige und erwerbsfähige Menschen, die in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nur unzureichend aus eigenen Mitteln oder durch andere Leistungen finanzieren können. Es handelt sich um eine Form der staatlichen Sozialhilfe, die ab dem 1. Januar 2023 gezahlt wird und an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) getreten ist.
Das Bürgergeld ist jedoch nicht bedingungslos, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigste Bedingung ist die Bedürftigkeit. Das bedeutet, dass um das Bürgergeld zu beantragen, man in einer finanziellen Notlage sein muss und nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen besitzen darf.
Das Bürgergeld wurde schon seit längerer Zeit in den Parteiprogrammen verschiedener Parteien in Deutschland, wie der SPD, den Grünen und der FDP, diskutiert. Jede Partei hatte jedoch eine andere Vorstellung davon, wie das Bürgergeld ausgestaltet werden sollte.
Wie viel soll mit dem Bürgergeld gezahlt werden
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Regelsatz des Bürgergeldes für Alleinstehende laut dem Gesetz zum Bürgergeld 502 Euro. Das ist eine Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro im Monat. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde dieser Regelsatz festgelegt.
Der Regelsatz des Bürgergeldes für Alleinstehende beträgt 502 Euro. Für eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft beträgt der Regelsatz 451 Euro. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren beträgt der Regelsatz 420 Euro. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren beträgt der Regelsatz 348 Euro. Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren beträgt der Regelsatz 318 Euro.
Welche Änderungen gibt es bei Wohnungen mit dem Bürgergeld
Während des ersten Jahres, in dem Leistungsempfänger Bürgergeld beziehen, dürfen sie in ihren Wohnungen bleiben, unabhängig von den Kosten der Unterkunft. Allerdings müssen die Heizkosten weiterhin angemessen sein. Dies bedeutet, dass die Wohnungskosten im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt werden, ob sie angemessen sind, während die Heizkosten weiterhin entsprechend bewertet werden.
Was ändert sich im Hinblick auf die Schonvermögen
Im ersten Jahr, in dem Leistungen vom Bürgergeld bezogen werden, wird Vermögen bis zu 40.000 Euro geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Diese Regelung, die im Rahmen des Bürgergeldes eingeführt wurde, gibt Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, die Möglichkeit, ihr erspartes Geld zu behalten, ohne sich Sorgen machen zu müssen, es sofort verwenden zu müssen.
Mit welchen Änderungen im Hinblick auf Sanktionen müssen Bezieher von Bürgergeld rechnen
Die Einführung des Bürgergeldes hat die Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher, die sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter gehalten haben, nicht vollständig abgeschafft. Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt weiterhin bestehen. Stattdessen wurden die Sanktionen neu geordnet und neu geregelt. Diese Änderungen waren in der Vergangenheit von Sozialverbänden stark kritisiert worden.
Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld ab 2023
Das Bürgergeld-Gesetz von 2023 sieht vor, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Dazu gehört Bedürftigkeit, grundsätzliche Erwerbsfähigkeit und oftmals der Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld. Zudem muss man für das örtliche Jobcenter erreichbar sein. Es ist wichtig zu beachten, dass das Bürgergeld nur auf Antrag gezahlt wird und man sich daher über das Antragsverfahren informieren sollte.
Das Bürgergeld soll dazu beitragen, die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die Würde des Einzelnen zu achten. Es soll Menschen unterstützen, die in Armut leben und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt anstreben. Das Bürgergeld soll möglichst unkompliziert und digital zugänglich sein.
Das Bundesarbeitsministerium hofft, dass durch das Bürgergeld ein größeres „Miteinander“ in der Gesellschaft geschaffen werden kann. Die Jobcenter sollen in Zukunft großzügiger mit der Lebenssituation von Leistungsempfängern umgehen und diesen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle unterstützen. Durch diese Maßnahmen sollen Leistungsempfänger besser in der Lage sein, möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Bürgergeld tatsächlich zu einem größeren Miteinander und zu einer Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt beitragen wird.
Das neue Bürgergeld 2023 – Änderungen im Vergleich zum ALG II / Hartz IV
Das neue Bürgergeld 2023 stellt eine sozialpolitische Reform dar, die sich von früheren Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und dem Sozialgeld unterscheidet. Mit der Einführung des Bürgergeldes wird den Menschen, die es beziehen, die Möglichkeit gegeben, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche zu konzentrieren. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld wurden abgeschafft.
Übergangsfristen im Bereich Wohnung oder Vermögen
Um Bürgergeld-Leistungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, sich vollständig auf die Arbeitssuche zu konzentrieren und gleichzeitig ihre Existenz zu sichern, gibt es im ersten Jahr des Leistungsbezugs Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen. In diesem Jahr wird Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht vollständig berücksichtigt, wodurch das Schonvermögen erhöht wurde. Selbst genutztes Wohneigentum wird in diesem Zeitraum unabhängig von seiner Größe von der Vermögensberücksichtigung ausgenommen. Die Aufwendungen für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, allerdings müssen die Heizkosten weiterhin angemessen sein. Dies gilt auch für Mietwohnungen.
Welche Änderungen sind ab 2023 zu dem Schonvermögen geplant
Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld werden höhere Freibeträge für die Vermögensprüfung berücksichtigt. Auch nach Ablauf der Karenzzeit wurde die Vermögensprüfung entbürokratisiert und die Freibeträge für Bürgergeldbeziehende erhöht. Selbstgenutzte Hausgrundstücke und Eigentumswohnungen werden in größerem Umfang als früher beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Zudem wurde die Liste der vollständig freigestellten Vermögensgegenstände erweitert, zum Beispiel werden alle Versicherungsverträge, die der Alterssicherung dienen, nicht als Vermögen berücksichtigt.
Wie verändern sich die Freibeträge ab 2023 für Schüler, Studierende und Azubis
Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes und der Reform des SGB II werden die Grundabsetzbeträge für Schüler, Studierende und Auszubildende erhöht. Dies soll den Jugendlichen vermitteln, dass es sich lohnt, eine Arbeit aufzunehmen und ihre Chancen verbessern. Gleichzeitig wird damit die Ungleichheit zwischen hilfebedürftigen und nicht hilfebedürftigen Familien verringert. Studierenden und Auszubildenden wird durch die Erhöhung der Freibeträge zudem der Anreiz erhöht, eine Beschäftigung aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten.
Wie soll das Bürgergeld die Teilhabe verbessern
Das Bürgergeld 2023 bringt eine Neuregelung der Eingliederungsvereinbarungen in Form des Kooperationsplans. Dieser dokumentiert in klarer Sprache die gemeinsame Eingliederungsstrategie und soll den Eingliederungsprozess der Leistungsberechtigten steuern. Die Selbstverantwortung der Bürgergeldbezieher und ihre Beziehung zur Integrationsfachkraft werden gestärkt. ursprünglich sollte mit dem Abschluss des Kooperationsplans eine Vertrauenszeit gelten, in der für sechs Monate keine Anordnung von Maßnahmen mit Rechtsfolgenbelehrung erfolgen sollte. Diese Vertrauenszeit wurde jedoch während des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen. Wahrnehmung von Beratungsterminen und offene Kommunikation sind wichtige Grundvoraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan greift ein unabhängiger Schlichtungsmechanismus.
Im Rahmen des Bürgergeldes sollte es für die ersten sechs Monate des Leistungsbezugs eine sogenannte Vertrauenszeit geben. In diesem Zeitraum hätten Bürgergeldbezieher keine Anordnung von Maßnahmen mit Rechtsfolgenbelehrung erwarten müssen und es sollte auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit gegenseitigem Vertrauen gesetzt werden. Falls nach Ablauf der Vertrauenszeit vereinbarte Mitwirkungspflichten, wie Eigenbemühungen, Teilnahme an Maßnahmen oder Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge, nicht erfüllt werden, sollten diese rechtlich verbindlich durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen festgelegt werden. Diese Vertrauenszeit wurde allerdings während des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund von Forderungen der CDU/CSU wieder aus der Gesetzesvorlage gestrichen.
Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und dem Jobcenter, vertrauensvoll und erfolgreich zu gestalten, ist es wichtig, dass die Bürger ihre Beratungstermine wahrnehmen und eine offene Kommunikation pflegen. Einladungen ins Jobcenter können weiterhin mit Rechtsfolgen verbunden sein, aber der Austausch zwischen den Integrationsfachkräften und den Bürgergeldbeziehern kann auch formlos und ohne Rechtsfolgen stattfinden. In Fällen von Konflikten in Bezug auf die Erarbeitung, Durchführung und Fortschreibung des Kooperationsplans ist ein unabhängiger Schlichtungsmechanismus vorgesehen.
Was soll ein Coaching im Hinblick auf eine ganzheitliche Betreuung ab 2023 nutzen
Die Agentur für Arbeit oder ein von ihr beauftragter Dritter kann nun eine ganzheitliche Betreuung, genannt Coaching, anbieten. Das Ziel dieser Betreuung ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Bürgergeldbeziehern, die aufgrund von komplexen Problemen eine besondere Marktferne haben, grundlegend aufzubauen. Das Coaching kann entweder vor Ort oder während der Beschäftigung stattfinden. Außerdem kann das Coaching auch bei den Kunden zu Hause im Rahmen der Ambulanten Aufsuchenden Sozialen Arbeit stattfinden. Ziel ist es, dass die Betroffenen wieder zurück in ein geregeltes Leben finden – im Optimalfall wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.
Was bedeutet die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
Die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs im SGB II ist eine Änderung, die durch das Bürgergeldgesetz vorgenommen wurde. Der Vermittlungsvorrang bezieht sich auf die Priorität, die bei der Auswahl von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gegeben wird. Im SGB II ist nun die Dauerhaftigkeit der Eingliederung in Arbeit von größerer Bedeutung bei der Auswahl der Leistungen. Das Ziel ist, kurzfristige Beschäftigungen zu vermeiden und die Chancen auf nachhaltige Integrationen zu erhöhen. Dazu wurde in den gesetzlichen Regelungen des SGB II ein Gleichklang mit der Regelung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) hergestellt.
Um den Anreiz für eine Eingliederung in Arbeit zu erhöhen, wurde im Bürgergeldgesetz auch der Bürgergeldbonus eingeführt. Dieser Bonus belohnt Bürgergeldbeziehende, die sich in einer Arbeitsstelle verdingen und diese dauerhaft halten. Die Möglichkeiten für Weiterbildungen wurden im Bürgergeldgesetz ebenfalls verbessert. Ziel ist es, die Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Fähigkeiten der Bürgergeldbeziehenden zu verbessern.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang Weiterbildungsgeld
Um Geringqualifizierten den Zugang zu den am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen zu erleichtern und sie auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen, wurde im SGB II und SGB III ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro eingeführt. Dieses Geld steht für Teilnehmer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung zur Verfügung, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen. Die Fristen für die Prämienregelungen beim erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen wurden abgeschafft.
Wie steht es mit den Förderungen für berufliche Weiterbildung ab 2023
Das Bürgergeldgesetz ermöglicht es nun, innerhalb von drei Jahren an einer geförderten beruflichen Weiterbildung, wie beispielsweise einer Umschulung, teilzunehmen. Diese Möglichkeit gab es zuvor nur für zwei Jahre. Zusätzlich wurde im SGB II ein Bürgergeldbonus von monatlich 75 Euro eingeführt, um die Teilnahme an Maßnahmen zu fördern, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind.
Was ändert sich beim Bürgergeld im Hinblick auf Sanktionen
Das Bürgergeldgesetz hat die Regelungen für Sanktionen in Bezug auf wiederholte Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse neu festgelegt. Diese Sanktionen dürfen nun höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs des Bürgergeldes betragen, wobei die Kosten für Unterkunft und Heizung ausgenommen sind. In Fällen, in denen die Sanktionen zu einer außergewöhnlichen Härte führen würden, sind sie nicht zulässig. Sobald die betroffenen Leistungsberechtigten ihre Mitwirkungspflichten nachträglich erfüllen oder glaubhaft versichern, ihren Pflichten nachzukommen, müssen die Sanktionen aufgehoben werden. Die früheren, verschärften Regelungen für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren sind entfallen und das Jobcenter ist verpflichtet, bei wiederholten Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen für diese Personengruppe ein Beratungs- und Unterstützungsangebot zu machen. Betroffene Leistungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre individuellen Umstände vorzutragen.
Was ändert sich mit dem Bürgergeld im Hinblick auf den Sozialen Arbeitsmarkt
Der Soziale Arbeitsmarkt ist jetzt dauerhaft angelegt und das Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II wurde im Teilhabechancengesetz aufgenommen. Das Ziel dieser Förderung ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung soziale Teilhabe zu ermöglichen. Das mittel- bis langfristige Ziel ist es, einen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bisher gab es eine Frist bis Ende 2024 für diese Maßnahme.
Einführung einer Bagatellgrenze
Die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen von staatlichen Sozialleistungen ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Verwaltung und Rechtsvereinfachung. Diese Grenze beträgt 50 Euro und soll verhindern, dass kleine Beträge, die aufgrund von Formfehlern oder anderen Unstimmigkeiten zurückgefordert werden müssen, in umständlichen und aufwendigen Verfahren geklärt werden.
Bislang waren auch kleinste Beträge Gegenstand von Rückforderungen und damit verbundenen Verfahren, was für alle Beteiligten mit erheblichem Aufwand verbunden war. Durch die Einführung der Bagatellgrenze werden solche Verfahren zukünftig vermieden, was zu einer erheblichen Entlastung der Verwaltung führen wird.
Darüber hinaus trägt die Bagatellgrenze auch zu einer Vereinfachung des Rechts durch die Vermeidung von Streitigkeiten um geringe Beträge bei. Diese Vereinfachung wird insbesondere für die Betroffenen von staatlichen Sozialleistungen zu einer erheblichen Erleichterung führen, da sie sich nicht mehr mit komplexen Verfahren und möglichen Sanktionen auseinandersetzen müssen.
Insgesamt ist die Einführung der Bagatellgrenze daher ein sinnvoller und zielführender Schritt zur Entlastung der Verwaltung und zur Rechtsvereinfachung. Sie trägt dazu bei, dass sich die Verwaltung auf wichtigere Aufgaben konzentrieren kann und die Betroffenen von staatlichen Sozialleistungen entlastet werden.
Änderungen beim Übergangsgeld für medizinischer Reha
Für Beziehende von Bürgergeld gibt es keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld während der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Diese Änderung ist auf eine neue Regelung zurückzuführen, die besagt, dass kein Entgeltersatz in Form von Übergangsgeld mehr erforderlich ist.
Bisher hatten Beziehende von Bürgergeld während ihrer Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einen Anspruch auf Übergangsgeld gegenüber dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses Übergangsgeld sollte den Entgeltersatz für den Zeitraum der Rehabilitation darstellen.
Die neue Regelung bedeutet jedoch, dass Beziehende von Bürgergeld während ihrer Rehabilitation keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld haben. Stattdessen müssen sie sich auf ihr Bürgergeld und andere eventuell zur Verfügung stehende Leistungen verlassen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderung nur für Beziehende von Bürgergeld gilt. Andere Personengruppen, die während ihrer Rehabilitation Leistungen erhalten, könnten weiterhin Anspruch auf Übergangsgeld haben.
Insgesamt kann gesagt werden, dass die Änderung der Regelung zum Anspruch auf Übergangsgeld während der Rehabilitation für Beziehende von Bürgergeld erhebliche Auswirkungen hat. Sie müssen sich nun auf ihr Bürgergeld und eventuell andere Leistungen verlassen, um ihren Lebensunterhalt während der Rehabilitation zu finanzieren. Es bleibt abzuwarten, ob diese Änderung auf lange Sicht positive oder negative Auswirkungen haben wird.
Grundsicherung für Menschen, die aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder Alter keinen Anspruch haben
Das SGB XII, das Sozialgesetzbuch XII, regelt die Grundsicherung für Menschen, die aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. In diesem Zusammenhang gibt es einige Anpassungen, die im Sozialschutz-Paket I festgeschrieben wurden.
Eine dieser Anpassungen betrifft die Weitergeltung der Karenzzeit von zwei Jahren für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Diese Karenzzeit wurde in den erleichterten Bedingungen des Sozialschutz-Pakets I eingeführt und sieht vor, dass die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für einen Zeitraum von zwei Jahren nicht als Einkommen angerechnet werden. Diese Regelung gilt nun auch im Anschluss an die erleichterten Bedingungen und wird im SGB XII festgeschrieben.
Eine weitere Anpassung betrifft die Vorschriften zur Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Diese Vorschriften werden an die entsprechenden Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, Bürgergeld) angeglichen. Dies bedeutet, dass die Regelungen zur Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter den gleichen Regelungen folgen wie für die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Eine weitere Änderung betrifft § 82 SGB XII, in dem sowohl das Mutterschaftsgeld als auch Einkommen aus sogenannten „Schüler-Jobs“ von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen werden. Das bedeutet, dass diese Einkommensquellen bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherung nicht berücksichtigt werden.
Zusätzlich wird der Vermögensschonbetrag von 5 000 Euro auf 10 000 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung haben, ein Vermögen von bis zu 10 000 Euro besitzen dürfen, ohne dass dieses auf ihren Leistungsanspruch angerechnet wird. Auch wird ein angemessenes Kraftfahrzeug von der Vermögensanrechnung ausgenommen.
Auch das Soziale Entschädigungsrecht (BVG, KFürsV, SGB XIV) wird ab 2023 angepasst
Das Soziale Entschädigungsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die die Leistungen der Sozialhilfe ergänzen oder ersetzen, um den Lebensunterhalt von Personen zu sichern, die aufgrund von Krieg, Gewaltverbrechen oder anderen schweren Ereignissen in ihrer Lebensführung eingeschränkt sind. Dazu gehören unter anderem das Bundesversorgungsgesetz (BVG), die Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV) und das SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht).
In den letzten Jahren sind im Sozialen Entschädigungsrecht einige Anpassungen vorgenommen worden, um die Leistungen für die betroffenen Personen zu verbessern und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Eine dieser Anpassungen betrifft die Weitergeltung der Karenzzeit von zwei Jahren für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB XII, die auch im BVG berücksichtigt wird.
Eine weitere Verbesserung betrifft die Einkommensberücksichtigung: Das Mutterschaftsgeld und das Erwerbseinkommen von Schülern während der Ferienzeit werden von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen, um die finanzielle Unterstützung für betroffene Personen zu erhöhen. Auch die Freibetragsregelung in der KFürsV wurde verbessert, sodass das Erwerbseinkommen von Schülern außerhalb der Ferienzeiten, von Studierenden und von Auszubildenden zu einem großen Teil anrechnungsfrei gestellt wird. Dies soll den Anreiz erhöhen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder fortzuführen.
Schließlich wurde auch der Vermögensschonbetrag im Sozialen Entschädigungsrecht erhöht, um den besonderen Lebenslagen der betroffenen Personen und den Zielen des Sozialen Entschädigungsrechts gerecht zu werden. Durch diese Anpassungen wird sichergestellt, dass die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht den Bedürfnissen der betroffenen Personen entsprechen und ihnen eine angemessene finanzielle Unterstützung bieten.
Neuer Regelsatz ab 2023
Das Bundesarbeitsministerium plant eine angemessene Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende ab dem 1. Januar 2023. Bisher wurde der Regelsatz, auch als Bürgergeld bekannt, anhand der Lohn- und Preisentwicklung in den beiden Vorjahren berechnet. Dieses System wird jedoch geändert, da der zeitliche Abstand in der aktuellen Inflationssituation als zu groß angesehen wird.
Am 10. November 2022 hat der Bundestag beschlossen, dass der Regelsatz des Bürgergeldes bei circa 502 Euro liegen soll, was einer Erhöhung um 53 Euro im Vergleich zum bisherigen Satz entspricht. Diese Erhöhung soll die Lebenshaltungskosten für Arbeitssuchende verbessern und ihnen eine bessere finanzielle Absicherung bieten.
Allerdings ist die Frage der Finanzierung eines höheren Bürgergeldes noch nicht geklärt, insbesondere ob die Rücklagen des Bundesfinanzministers ausreichen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Erhöhung der Regelsätze auf die finanzielle Situation der Arbeitssuchenden auswirken wird und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
Was Sie beim Antrag auf das neue Bürgergeld beachten müssen
Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt und muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden, in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die früher als Jobcenter bekannt waren. Wenn bereits vor dem Starttermin des Bürgergeldes SGB II Leistungen gewährt werden, ist keine neue Antragstellung erforderlich. Die Antragsformulare zum Download finden Sie unter diesem Link „Bürgergeld Antrag„.
Der Antrag auf Bürgergeld kann formlos gestellt werden und muss nicht schriftlich oder in einem speziellen Format vorgelegt werden. Es ist jedoch wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, da die Rückwirkung des Antrags eingeschränkt ist. Der Antrag kann auch in digitaler Form, per E-Mail oder online auf der Internetseite der Verwaltung, gestellt werden.
Bürgergeld wird erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Der Anspruch auf Bürgergeld besteht grundsätzlich erst ab diesem Zeitpunkt und die Rückwirkung ist sehr eingeschränkt. Der Bürgergeld-Antrag umfasst alle Leistungsaspekte, also auch die Kosten der Unterkunft, für alle Mitglieder der zum Antragsteller gehörenden Einheit.
Die Entscheidung über den Bürgergeld-Antrag wird in Form eines Bescheids getroffen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat Widerspruch erhoben werden, wie bei jedem anderen Verwaltungsakt auch.