Das Bundesministerium für Arbeit veröffentlichte vorgestern einen Artikel zu dem neuen Bürgergeld.
In dieser Gesellschaft steht die Würde des Einzelnen und die Wertschätzung der Familie im Fokus. Dafür soll mehr Freiheit für den Einzelnen und die Familie, weniger Bürokratie und staatliche Bevormundung erreicht werden. Das Bürgergeld wird als Chance für alle gesehen, da es nicht nur Arbeitnehmer entlastet, sondern auch Chancen für alle eröffnet.
Bürgergeld: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie
Das neue Bürgergeld ist eine große Chance für unsere Gesellschaft. Es bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbst bestimmtes Leben.
Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft. Es geht um mehr Freiheit für den Einzelnen und die Familie, weniger Bürokratie und weniger staatliche Bevormundung. Das Bürgergeld gibt jedem eine Chance. Wer arbeiten will, kann das auch. Es entlastet und entmündigt den Staat nicht, sondern eröffnet Chancen für alle.
Welche Änderungen sind für 2023 geplant
Die Bundesregierung will die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehöriger Änderungen auf den neusten Stand bringen. Das Bürgergeld-Gesetz wird das SGB II an die Lebensrealität der mehr als 5 Mio. Leistungsberechtigten anpassen und ca. 74 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Rahmenbedingungen für ihre Arbeit schaffen.
Es soll mehr Respekt und soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie im Vordergrund umgesetzt werden. Dabei sollten Vertrauen und Umgang auf Augenhöhe stärker im Fokus stehen. Jeder Einzelne verdient gleichzeitig mehr Anerkennung für seine Leistung.
Durch das Bürgergeld wird es möglich, dass Menschen in den ersten zwei Jahren keine Sorgen um das Ersparte oder die Wohnung haben. Dies gibt ihnen die Chance sich stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche zu konzentrieren. Damit wird den Menschen im Bürgergeldbezug eine Perspektive gegeben und sie können an der Gesellschaft weiterhin teilhaben.
Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, die Unterstützungs- und Fördermaßnahmen zu erweitern, damit diese besser auf die strukturellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt – wie der Digitalisierung und demographischen Wandel – abgestimmt sind. Menschen sollen durch soziale Teilhabe, langfristige Perspektiven und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr Möglichkeiten erhalten.
Zusätzlich sollen die Grundsicherungssysteme widerstandsfähig gestaltet und die Regelbedarfe neu bestimmt werden. So sichert der Sozialstaat die Menschen auch in Krisenzeiten zuverlässig ab.
Die wichtigsten neuen Regelungen
Lebensleistung soll stärker berücksichtigt werden
Zur Förderung des sozialen Zusammenhalts werden Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Diese Regelungen orientieren sich an den positiven Erfahrungen der Corona-Pandemie und sollen dauerhaft gesetzlich verankert werden. Im ersten und zweiten Jahr des Bürgergeldbezuges werden Leistungen gewährt, falls kein erhebliches Vermögen vorhanden ist (erheblich: 60 000 Euro für die leistungsberechtigte Person/ 30 000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft). Darüber hinaus werden in diesem Zeitraum die Aufwendungen für die Wohnung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, das Schonvermögen zu erhöhen und dessen Überprüfung zu entbürokratisieren. Gleichzeitig werden die Vorschriften hierzu vereinfacht, sodass unter anderem die Angemessenheitsprüfung für das Kraftfahrzeug entfällt. Zudem wird der Freibetrag pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft von 15 000 Euro angehoben.
Die Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende werden auf 520 Euro erhöht, sodass junge Menschen mehr Anreiz haben zu arbeiten.
Die Bundesregierung stärkt mit einer Reihe von Maßnahmen das ehrenamtliche Engagement der Bürger in Deutschland. So wird die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig steuerfrei sein. Außerdem wird die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten von monatlicher auf kalenderjährliche Berücksichtigung umgestellt. Damit soll erreicht werden, dass noch mehr Menschen sich in ihrer Freizeit für andere engagieren.
Miteinander und Vertrauen soll neu entstehen
Der Kooperationsplan, den Bürgergeldbeziehende und Angeboteinrichtungen gemeinsam festlegen, dient als Orientierungshilfe im Beratungs- und Vermittlungsprozess und macht die getroffenen Absprachen transparent. Sollten Streitigkeiten über den Kooperationsplan auftreten, wird ein Schlichtungsmechanismus eingeführt.
Alle Bürger, die Geld vom Staat erhalten, haben eine sechsmonatige Probezeit, in der Leistungen bei Pflichtverletzungen nicht gekürzt werden. Danach folgt eine unbestimmte Zeit des gegenseitigen Vertrauens. Dies ist das Grundprinzip für das Miteinander.
Nach dem Ende der sechsmonatigen Vertrauenszeit hat das Jobcenter die Möglichkeit, durch einen Verwaltungsakt Mitwirkungspflichten (Eigenbemühungen, Maßnahmezuweisungen, Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge) verbindlich festzulegen. Sollte dieser Akt aufgrund von Verletzungen des Vertrauens erfolgen, besteht nach drei weiteren Monaten in denen die Pflichten wieder eingehalten wurden die Chance zur Rückkehr zur Vertrauenszeit und somit in ein neues kooperatives Miteinander.
Persönliche Gespräche und eine enge Kommunikation zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden sind die Grundlage, um diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Termine im Jobcenter sind ab dem ersten Kontakt verpflichtend, können aber auch flexibel gestaltet werden.
Das neue Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching) soll die Beschäftigungsfähigkeit von Bürgergeldbeziehenden verbessern, die aufgrund komplexer Problemlagen besonders vom Arbeitsmarkt abgehängt sind. Das Coaching kann aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen und dabei helfen, die allgemeine Marktfähigkeit der Betroffenen zu verbessern.
Die Bundesregierung setzt die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung der Leistungsminderungen um. So wird u. a. festgeschrieben, dass Jugendliche keine höheren Leistungsminderungen befürchten müssen und Minderungen in die Kosten der Unterkunft ausgeschlossen sind.
Qualifizierung soll Chancen auf Arbeit erhöhen
Durch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs wird es möglich Ausbildungen und berufsabschlussbezogene Weiterbildungen vor einem Aushilfsjob zu absolvieren. Dies sorgt für langfristige Perspektiven und nachhaltigere Arbeitsaufnahmen.
Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, die für sie benötigte Zeit zum Lernen zu erhalten. Der Erwerb eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch in drei Jahren statt in zwei Jahren erfolgen.
Der Erwerb von grundlegenden Kompetenzen, die für den Arbeitsmarkt relevant sind (z. B. Lese-, Mathe- und IT-Fertigkeiten), wird erleichtert.
Die Prämie für das Bestehen von Weiterbildungen, die auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sind, wird unbefristet eingeführt. Zusätzlich wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für Weiterbildungen bezahlt, die auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sind.
Bürger, die sich an Maßnahmen beteiligen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, erhalten jeden Monat einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro.
Die Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes gibt Menschen mehr Zeit für die qualifikationsgerechte Eingliederung im SGB III. Nach Beendigung einer Weiterbildung haben diese mindestens 3 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Der Soziale Arbeitsmarkt wird entfristet! Dies ermöglicht soziale Teilhabe für sehr arbeitsmarktferne Menschen durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Sonderregelungen für Ältere werden aufgehoben und die Handlungsmaximen der Antidiskriminierung im SGB II aufgenommen. Durch diese Maßnahme soll das Potenzial erwerbsfähiger älterer Leistungsberechtigter sichtbarer werden. Zusätzlich wird die Pflicht zur vorgezogenen Inanspruchnahme von Altersrenten abgeschafft.
Weniger Bürokratie und mehr Bürgerfreundlichkeit
Kleine Fehler werden bald nicht mehr so streng sanktioniert. Durch eine Bagatellgrenze von 50€ werden die Jobcenter entlastet und Bürger können wieder mit mehr Sorgfalt ihre Angelegenheiten regeln, anstatt sich vor lauter Bescheiden zu verstecken.
Die Abmeldung beim Jobcenter funktioniert nun auch, wenn man sich außerhalb des Wohnortes aufhält – eine Anpassung, die der modernen Lebensführung gerecht wird.
Familien in Deutschland können sich bald auf verbesserte Leistungen freuen. Zudem wird das Mutterschaftsgeld komplett von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. Durch diese Änderungen wird die Familienförderung sinnvoller und die Verwaltung bei hilfebedürftigen Familien einfacher.
Personen, die an einer medizinischen Rehabilitation teilnehmen, können sich nun fortlaufend auf das Bürgergeld verlassen und werden in dieser Zeit kein Übergangsgeld mehr erhalten.
Mit der digitalen Antragsstellung wird es ab sofort möglich sein, Anträge online zu stellen. Dies ist ein großer Schritt in Richtung mehr Effizienz und bessere Dienstleistung.
Regelbedarf wird neu berechnet
Die Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, können sich freuen. Denn die Regelbedarfe werden bereits im kommenden Jahr deutlich angehoben. Diese Regelung wird im Bürgergeld-Gesetz festgeschrieben und sobald alle Berechnung abgeschlossen sind, kann das Gesetz in Kraft treten.
Den Artikel des Bundesministerium für Arbeit und Soziales findest Du hier